In jedem anerkannten Ausbildungsberufen müssen die Auszubildenden eine Zwischenprüfung, den sogenannten Teil 1 der Gesellenprüfung, ablegen. Dies gilt selbstverständlich auch für alle Auszubildenden im Maler- und Lackiererhandwerk. Erst ganz zum Schluss der Ausbildung wird die Gesellen- oder Abschlussprüfung durchgeführt, der sogenannte Teil 2 der Gesellenprüfung. Es soll dadurch festgestellt werden, ob der zukünftige Maler und Lackierer auch alle erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten besitzt, die für die Ausführung dieses Berufs notwendig sind. Das Ergebnis dieser Maler und Lackierer Prüfung wird durch die Erteilung eines Prüfungszeugnisses bestätigt.

Die Durchführung der Maler und Lackierer Prüfung

In der Regel besteht die Ausbildungsprüfung zum Maler- und Lackierer aus zwei Teilen: Dem theoretischen und dem praktischen Teil. Der praktische Teil wird oftmals ergänzt durch ein Fachgespräch.

Die Maler und Lackierer Prüfungen finden zweimal im Jahr statt. Im Zeitraum Mai bis August werden dabei die Sommerprüfungen durchgeführt, im November bis Februar des folgenden Jahres die Winterprüfungen. Dabei orientieren sich die Prüfungstermine immer an den Schulferien des jeweiligen Bundeslandes.

Das Prüfungszeugnis dient als erste Stufe der Berufskarriere

Ein Prüfungszeugnis ist immer die erste Beurteilung der fachlichen Leistung eines Berufseinsteigers. Mit dem Prüfungszeugnis muss man sich bei seinem zukünftigen Arbeitgebern bewerben und der neue Arbeitgeber kann sich dadurch ein erstes Bild von den Leistungen des neuen Arbeitnehmers machen. Daher sollte der Auszubildende einen großen Wert auf ein gutes Prüfungszeugnis legen. Denn dieses bildet die erste Stufe der zukünftigen Berufskarriere.

Schafft man die Prüfung nicht im ersten Anlauf, so steht jedem Auszubildenden das Recht zu, diese zweimal zu wiederholen. Unter gewissen Umständen kann man bei einer Prüfungswiederholung von bestimmten Teilen der Prüfung befreit werden. Da die Prüfungsanforderungen ständig neu geregelt und ergänzt werden, sollte ein möglichst kurzer Zeitabstand zwischen der Wiederholungsprüfung liegen, da ansonsten für die Wiederholungsprüfung andere Prüfungspunkte gelten.

Die Anmeldung zur Maler und Lackierer Prüfung

Der Ausbildungsbetrieb wird die Prüfungsanmeldung an der zuständigen Stelle des Ausbildungsberufs vornehmen. Dabei richtet sich die Zuständigkeit immer nach dem jeweiligen Ausbildungsberuf. Im Maler- und Lackiererhandwerk ist dies die Maler und Lackierer Innung.

Die Maler und Lackierer Innung nimmt alle Anmeldungen zu den Zwischen- und Abschlussprüfungen, den Gesellenprüfungen, oder auch Teil 1 und Teil 2 der Prüfung entgegen. Auch erteilt die Innung nähere Informationen über die Kosten der Prüfung, den Anmeldefristen, den Prüfungsterminen und den Zulassungsbedingungen. Bei den Handwerkskammern und den Kreishandwerkerschaften erhält der Ausbildungsbetrieb die Anmeldeformulare für die jeweiligen Prüfungen.