Wenn du als Geselle oder Helfer im Maler- und Lackiererhandwerk arbeitest, ist die Urlaubskasse eine wichtige Institution für dich. Die Handwerksbetriebe sind meist klein, weniger gut organisiert, saisonabhängig und unterfinanziert. Außerdem herrscht branchenweit eine große Fluktuation. Um in diesem Umfeld zu gewährleisten, dass du als Arbeitnehmer deinen Urlaub bekommst und dein Arbeitgeber Letzteren überhaupt bezahlen kann, ist die Urlaubskasse eingerichtet.
Die Absicherung für den Urlaub: Urlaubskasse
Die „Gemeinnützige Urlaubskasse für das Maler- und Lackiererhandwerk“ ist als Verein organisiert und hat ihren Sitz in Wiesbaden. Das Urlaubsverfahren läuft so: Monatlich zahlt dein Arbeitgeber für dich einen Betrag bei der Urlaubskasse Maler und Lackierer ein, der einem festen Prozentsatz deines Bruttolohns entspricht. Aus den jeweiligen Monatsbeiträgen addiert sich dein Urlaubsanspruch. Nimmst du Urlaub, zahlt dir der Betrieb aus diesem Pool heraus Urlaubsentgelt plus 15 Prozent Urlaubsgeld. Dein Betrieb meldet diese Zahlung nun wieder bei der Urlaubskasse und bekommt den Auszahlungsbetrag erstattet.
Die Vorteile des Verfahrens sind:
- Ob bei Betriebswechsel, Konkurs oder Arbeitslosigkeit: Dein einmal erworbener Anspruch auf Urlaub und Urlaubsvergütung bleibt bestehen.
- Dein Betrieb muss keinen Urlaub vorfinanzieren.
- Der Betrieb kann auch Urlaub auszahlen, den du anderen Betrieben erworben hast, ohne dadurch finanziell belastet zu sein.
Soziale Absicherung: Die Zusatzversorgungskasse
Der Maler und Lackierer Urlaubskasse ist auch die Zusatzversorgungskasse angeschlossen. Sie sitzt im gleichen Gebäude und dient der sozialen Absicherung. So gewährt sie Altersbeihilfen oder unterstützt Arbeitnehmer, die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder Unfallrente erhalten. Hierfür wird monatlich ein Beitrag in Höhe von zwei Prozent deines Bruttolohns gemeinsam mit den Beträgen zur Urlaubskasse abgeführt.
Gleichzeitig nimmt die ZVK auch eine wichtige Funktion als Pensionskasse wahr und bietet zwei Ansparmöglichkeiten, um eine Versorgungslücke im Alter zu verhindern. Die „ZVK-Zukunft-Rente“ und die „Malerrente“ gehören beide in den Bereich der betrieblichen Altersvorsorge. Gegenüber gewerblichen Angeboten hast du als Rentensparer bei der ZVK den Vorteil, keine Abschlussgebühren bezahlen zu müssen. Die Vorsorge fürs Alter ist wichtig, weil die Regelrente in den meisten Fällen nicht für ein Auskommen reichen dürfte.
Ein gemeinsames Projekt der Arbeiter und Arbeitgeber
Die Maler und Lackierer Urlaubskasse und die dazugehörige Zusatzversorgungskasse sind eine gemeinsame Einrichtung der Arbeiter und Arbeitgeber. Ins Leben gerufen wurden sie von Arbeitgeberseite aus vom Hauptverband Farbe, Gestaltung, Bautenschutz und in Vertretung der Arbeitnehmer durch die Industriegewerkschaft Bauen – Agrar – Umwelt. Die beiden Tarifpartner, die sonst mit- beziehungsweise gegeneinander den Tarif aushandeln, haben das Urlaubskassenverfahren im Rahmentarifvertrag geregelt.