Nachdem die letzten Verhandlungen beim Maler und Lackierer Tariflohn, welche sich um eine Erhöhung des Mindestlohnes drehten mit einem bis dato guten Ergebnis beendet wurden, stehen wieder neue Verhandlungen an. Seit dem 1. Oktober 2013 laufen neue Gespräche, die sich um das Thema Mindestlohn in Ost und West drehen. Hierbei wird auch wieder verstärkt um die Angleichung des Ostlohnes an Westniveau gesprochen.

In erster Linie werden folgende Punkte verhandelt, damit eine Gleichstellung der Arbeitsleistung aller Arbeiter erfolgen kann. Der jetzige Maler und Lackierer – Tariflohn beinhaltet folgende Vorgaben, die bis dato noch gültig sind und neu verhandelt werden sollen und auch müssen.

  • Für die neuen Bundesländer besteht zurzeit ein Lohntarif von 9,90 Euro für gelernte Arbeitnehmer, sprich Gesellen sowie für ungelernte Arbeitnehmer.
  • Für die alten Bundesländer gelten seither 12,15 Euro für gelernte Arbeitnehmer, wobei auch hier die Gesellen gestärkt werden.
  • In den alten Bundesländern gibt es für ungelernte Arbeiter wie in den neuen Ländern einen Lohntarif von 9,90 Euro.
  • Zu den alten Bundesländern zählt auch Berlin, welches demzufolge dem gleichen Lohntarif unterliegt.

Neue Tarif-Verhandlungen haben begonnen

Um diese Ungleichbehandlung zu schließen, wurden am 01. Oktober 2013 neue Tarifverhandlungen angesetzt, die allerdings noch zu keinem Ergebnis führten. Hierbei soll die Angleichung der Ostlöhne an den Westlohn positiv erfolgen um eine finanzielle Gleichstellung aller Arbeiter in diesem Bereich zu gewährleisten. Nur wenn diese Verhandlungen positiv verlaufen, kann entsprechend dem alten Tarif, der am 30.04.2014 ausläuft, ein neuer Maler und Lackierer Tariflohn in Kraft treten. Der Lohntarif gilt für alle Bereiche, wobei allerdings immer der Standort des Unternehmens von Bedeutung ist. Als Beispiel ist angeführt, wer zum Beispiel in einem ostdeutschen Betrieb angestellt ist und in den alten Bundesländern seinen Einsatzort hat, wird nach dem Tarif der neuen Länder vergütet.

Voraussetzungen für den neuen Lohntarif

Jeder Arbeiter, der in diesem Bereich tätig ist, wird die Daumen drücken, dass es zu einem für alle Arbeiter und Angestellten guten Abschluss kommen wird. Allerdings kommen nicht alle Mitarbeiter in den Genuss von dem späteren Maler und Lackierer Tariflohn.

So können die folgenden Arbeiter, Angestellten und Schüler den neuen Lohntarif nicht in Anspruch nehmen.

Hierunter fallen …

  • Fahrzeug- und Metalllackierer, welche in einer festen Werkstatt beschäftigt sind.
  • Wer als Schüler, Student oder als Auszubildender ein Praktikum in diesem Bereich absolviert.
  • Schüler einer berufsvorbereitenden Schule ist sowie
  • Personen die nur einen Vertrag über 50 Tage zur sogenannten Berufsfindung unterschrieben haben.
  • Ebenfalls kann ein gewerbliches Reinigungspersonal in dem neuen Lohntarif nicht berücksichtigt werden.

Für alle anderen Mitarbeiter kann es eventuell zu einem Durchbruch der Verhandlungen kommen und der neue Maler und Lackierer Tariflohn kann am 01. Mai 2014 in Kraft treten.